Bewirtschaftung Allmenden / Streue

Die Korporation Kägiswil besitzt rund 40 ha Kulturland. Davon ist etwa die Hälfte Allmendland. Das Kägiswiler Allmendland ist sehr gutes Kulturland. Es befindet sich unter der Brünigstrasse in Kägiswil zwischen dem Bächli (Schlierli) und dem Landgasthof Adler und erstreckt sich bis zum Wichelsee. Im Weiteren wird die Grabi, die östlich der grossen Schliere oberhalb der Brünigstrasse auf Alpnacher Boden ist, auch zum Allmendland gezählt. Diese Parzellen sind in rund 45 Unterparzellen, „Allmendteile“ eingeteilt. Bis zum Jahre 2002 wurden diese Allmendteile den Nutzungsberechtigten Bürgern zur Leihgabe als Bürgernutzen abgegeben. Das so erhaltene Land wurde vom jeweiligen Bürger selber genutzt oder an einen Landwirt weiterverpachtet.

Seit der Inkraftsetzung des Statutes und der Kulturlandverordnung von 2002 werden diese Parzellen direkt an die Bewirtschafter verpachtet und den Bürgern wird ein Bürgernutzen ausbezahlt. In der Kulturlandverordnung ist geregelt, nach welchen Kriterien die Vergabe eines Allmendteiles zu erfolgen hat. So können zum Beispiel Korporationsbürger mit einem Existenzbetrieb (für den Nachweis gelten die Voraussetzungen der aktuellen eidgenössischen Direktzahlulngsverordnung) maximal 5 ha Allmendland bewirtschaften, alle übrigen Bewirtschafter können höchstens 2 ha Allmendland bewirtschaften. Um die Bewirtschaftung zu vereinfachen wurden in den letzten Jahren die gepachteten Allmend Parzellen der einzelnen Pächter arrondiert, so dass grössere aneinanderhängende Pachtflächen entstanden sind.

Ähnlich wie beim Allmendland ist die Verpachtung der Schwandi und des Gärtlis. Diese zwei oberhalb von Kägiswil liegenden Parzellen, mit einer Fläche von insgesamt rund 15 ha, sind in 23 Pachtparzellen unterteilt. Der Boden dort ist mehrheitlich nass und sauer, zudem unterliegt es einer Naturschurzverordnung. Die Schwandi Parzellen werden den Interessierten Bewirtschafter zur Pacht abgegeben. Es besteht keine maximale Pachtflächenbegrenzung.

Für die Umsetzung der Kulturlandverordnung ist die Kulturlandkommission zuständig. Die Pachtbedingungen für das Gesamte von der Korporation verpachtete Land, richten sich an dem Landwirtschaftlichen Pachtgesetz. Es gibt keine zyklische Neuverlosung. Nach Erreichen des AHV-Alters oder bei Betriebsaufgabe erlischt die Pachtberechtigung. Familieninterne Betriebsnachfolger haben ein Pachtvorrecht, will heissen, sie können die Pacht der Eltern oder des Ehepartner übernehmen.

Die Streueflächen der Korporation Kägiswil sind im Gebiet Howald zwischen den Alpen Gerlismatt und Balmets. Sie werden vom Pächter der Alp Howald bewirtschaftet und helfen so den Alpbetrieb aufrecht zu erhalten.